Warum Mitglied werden?

Aufgrund eines beständigen Kosten- und Rationalisierungsdrucks sowie des demografischen Wandels befindet sich das Berufsbild des Personalleiters sich im Wandel. Dies gilt unabhängig von der Branche, in der ein Personalleiter tätig ist.

 

Die herkömmlichen Aufgaben der reinen Personalverwaltung nehmen kontinuierlich ab und werden durch neue und komplexere Herausforderungen ersetzt. Personalleiter sind vermehrt an verantwortlicher Stelle in Restrukturierungsprojekte eingebunden und sind im Sinne eines aktiven Change-Management zunehmend verantwortlich für die Gestaltung der Veränderungsprozesse in ihren Unternehmen.

 

Personalverantwortliche müssen darüberhinaus moderne Vergütungsstrukturen entwickeln und einführen. Herausforderungen, die der demografische Wandel mit sich bringt, müssen maßgeblich von ihnen gemeistert werden. So müssen sie u.a. Antworten haben auf die Fragen, wie qualifiziertes Personal gewonnen, gehalten und weiterentwickelt werden kann und wie ein wirkungsvolles Gesundheitsmanagement aussehen muss, damit die Mitarbeiter bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten können.

 

Der VdKP will die Krankenhaus-Personalleiter bei der Bewältigung ihrer täglichen Herausforderungen unterstützen und begleiten. Ziel ist es, dass auch in den Krankenhäusern ein modernes Personalmanagement die Regel ist und dass die Qualifikation und das Ansehen und die Wertschätzung der Personalleiter im Krankenhaus mindestens denen in der Industrie entsprechen. 

 

Hierzu 

  • berät und unterstützt der VdKP seine Mitglieder über eine Hotline in ihren Aufgaben als Personalleiter bei aktuellen Herausforderungen und Problemstellungen,
  • bietet er Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durch regelmäßige Seminar an,
  • schafft er durch den Aufbau eines professionellen Netzwerks die Möglichkeit zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und
  • vertritt die Interessen der Krankenhaus-Personalleiter in der Öffentlichkeit.

Mitglied des VdKP können sowohl

  • Personalleiter, stellvertretende Personalleiter und Personen in vergleichbarer Funktion (bspw. Leiter der Personalentwicklung) als auch
  • juristische Personen (bspw. Krankenhausträger)

werden. Letztere werden hierbei als Fördermitglieder geführt.

 

Aufnahmeantrag.pdf
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Ihr Ansprechpartner

Sebastian Witt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Telefon: +49 228 96697878

E-Mail: sebastian.witt@vdkp.de

Hier finden Sie uns

Verband der Krankenhaus-Personalleiter
Meckenheimer Str. 73
53179 Bonn

Telefon: +49 228 96697878

Telefax: +49 228 96697879

Mail:      info@vdkp.de

Aktuelles

Wenn Sie regelmäßige Informationen über den VdKP erhalten möchten, steht Ihnen unser Newsletter zur Verfügung.

Gestellung von Schwestern nach dem reformierten AÜG - Geplante Reform des DRK-Gesetzes

 

Seit dem 01.04.2017 gelten die verschärften Rahmenbedingungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

 

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Sind Notärzte Honorarärzte oder angestellte Ärzte? Neuregelungen im SGB IV seit dem 19.04.2017

 

Die Problematik rund um den Einsatz von Honorarkräften (sei es in der Pflege oder dem Ärztlichen Dienst) ist allgemein bekannt. Seit Jahren wird dabei vor den Sozialgerichten über den Status und damit letztlich die Beitragspflicht der Honorare gestritten.

 

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40 € Strafe wegen falscher Lohnabrechnung der Personalabteilung?

 

Immer häufiger machen Mitarbeiter die Zahlung von 40 € geltend, wenn ihre Lohnabrechnung einen Fehler aufweist.

 

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Kooperation des VdKP und DKI

 

Unter dem Motto "Gemeinsam für mehr Wissen" kooperieren der VdKP und das Deutsche Krankenhausinstitut künftig im Bereich Personalmanagement....

Zudem erhalten Mitglieder des VdKP auf die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen aus dem Bereich Personalmanagement des DKI einen Nachlass in Höhe von

20 %.

 

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an